Folge 43 vom 16.02.2024 | 00:49:12

Motorsport Arena - Der Talk
Verdachtsberichterstattung vs. Unschuldsvermutung: Ein Jurist im XXL-Talk

Immer wieder kommt sie in den unterschiedlichsten, nationalen und internationalen Medien vor: Die sogenannte "Verdachtsberichterstattung". Auch im Falle von Christian Horner berichten seit fast zwei Monaten große nationale, aber auch internationale Medien über den gegen Christian Horner erhobenen Vorwurf. Zunächst wurde berichtet, es sollen Fotos an eine Mitarbeiterin gesendet worden sein, wenig später, hieß es, der langjährige Red Bull-Teamchef habe ein "grenzüberschreitendes" - und wie in manchen Medien auch geschrieben "kontrollierendes" Verhalten gegenüber einer weiblichen Führungspersönlichkeit gezeigt. Horner bestritt seither entsprechende Vorwürfe vehement. Das Team, respektive die österreichische Firma, die Red Bull GmbH erklärte bereits zu Beginn in einem knappen Statement, eine Untersuchung einzuleiten. Seit Bekanntwerden, dass gegen den Briten eine Untersuchung eingeleitet wurde, berichten nahezu täglich die verschiedensten Medien darüber - auch Champ1. Stets in erfolgter Berichterstattung erfolgt der Hinweis, dass für ihn die Unschuldsvermutung gilt. Anlässlich der aktuellen Ereignisse haben wir in einem XXL-Talk mit dem Juristen Dr. Markus Schneider (Fachanwalt für Sportrecht) über "Verdachtsberichterstattungen" gesprochen. Der Karlsruher Anwalt gibt in unserer Talk-Sendung eine Einschätzung und analysiert mit uns dieses Thema. Wie passen Verdachtsberichterstattungen und Unschuldsvermutung zusammen? Ab wann ist eine Verdachtsberichterstattung zulässig? Warum darf ein Name genannt werden? Warum wird das - mutmaßliche - Opfer namentlich geschützt? Das alles und noch vieles mehr, gibt es in einer rund 50-minütiger Talk-Ausgabe.



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